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Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 18.01.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://dguv-german-paralympic-media-award.de).

Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22.03.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

- Das Registrierungsformular und das Login-Formular enthalten keine Auto-Complete-Attribute.  Hier fand eine Abwägung zwischen den Anforderungen der WCAG und sicherheitsmotivierten Überlegungen statt. Nachdem der BSI ausdrücklich davor warnt, bei Formularfeldern mit vertraulichen Daten das Autocomplete-Attribut zu nutzen, wurde auf das Attribut verzichtet.

- Derzeit können wir Formulare mit Texteditoren im Bewerbungsverfahren noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Nicht alle interaktiven Bedienelemente haben programmatische ermittelbare Namen und Rollen.

- Die Inhalte nach §4, BITV 2.0 in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache liegen derzeit noch nicht vor

- Alternativen für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.

- Aus Sicherheitsgründen ist der Ablauf einer Session auf eine Stunde beschränkt. Aktuell gibt es keine Möglichkeit, sich die verbleibende Session-Dauer anzeigen zu lassen oder eine ablaufende Session zu verlängern.

 

Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürger
Wenn Sie als gehörloser oder hörgeschädigter Bürger Fragen zu den Themen der Gesetzlichen Unfallversicherung haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiterinnen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum neuen Gebärdentelefon: www.gebaerdentelefon.de/dguv Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.03.2021 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: .

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter .