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Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für das Preisausschreiben „German Paralympic Media Award“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Veranstalter dieses kostenlosen Preisausschreibens ist der
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (kurz: die DGUV)
Glinkastr. 40
10117 Berlin.
Mit der praktischen Durchführung/Organisation des Preisausschreibens ist die Agentur
3c Creative Communication Concepts GmbH
Destouchesstr. 68
80796 München
beauftragt.
Fragen zum Preisausschreiben sind an die E-Mail-Adresse theresa.hartlieb@dguv.de zu richten. Teilnahme und Gewinnchance hängen nicht von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen der DGUV oder der Agentur 3c Creative Communication Concepts GmbH ab.
Mit der Teilnahme am Preisausschreiben werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen anerkannt:
Teilnehmen können alle volljährigen Personen. Ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DGUV, der Agentur 3c Creative Communication Concepts GmbH und Jurymitglieder (einschließlich aller Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben).
Jeder Bewerber/Jede Bewerberin kann insgesamt drei Beiträge je Jahr einreichen (1 Foto = 1 Beitrag). Unkosten o.ä. für die Erstellung der Bewerbungsbeiträge werden nicht erstattet. Einzelheiten zu den Kategorien, Einsendungsweg, Einsendeschluss, Zusammensetzung der Jury und den Bewertungskriterien sind dem Preisausschreiben zu entnehmen. Es können nur Beiträge bewertet werden, die zwischen dem 01.01.2023 und 31.12.2023 veröffentlicht wurden. Zudem müssen die Beiträge in deutscher Sprache verfasst sein. Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, dass jede Kategorie ausreichend Einreichungen erhält. Die DGUV behält es sich vor, den Preis für eine Kategorie nicht zu vergeben, wenn für diese weniger als fünf Einreichungen vorliegen.
Die Beiträge zum Preisausschreiben dürfen nicht rechtswidrig sein; insbesondere dürfen sie keine Straftatbestände enthalten (z. B. Beleidigung) oder gegen Rechte an geistigem Eigentum (z. B. Urheberrecht) oder das Recht am eigenen Bild verstoßen.
Die Jury wird durch ein Punktevergabesystem die Preisträger/innen auswählen, zusätzlich gibt es einen Sonderpreis. Vorab gibt die Jury die Nominierungen bekannt, aus denen sie dann den endgültigen Gewinner auswählt. Alle Preisträger/innen werden per E-Mail benachrichtigt. Der Preis besteht ausschließlich in einer Award-Figur für jede/n Preisträger/in. Die Awards werden unter normalen Voraussetzungen bei der Veranstaltung in Berlin persönlich überreicht; diesbezügliche Reise- und Übernachtungskosten werden gemäß Bundesreisekostengesetz erstattet.
Die DGUV behält sich vor, bei begründetem Verdacht auf einen nicht nur unerheblichen Rechtsverstoß (z.B. gegen Urheberrecht, Strafrecht) oder Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen die betreffende Bewerberin/den betreffenden Bewerber von dem Preisausschreiben auszuschließen sowie einen Award nachträglich zu entziehen bzw. zurückzufordern. Ebenso bleibt vorbehalten, das Preisausschreiben aus wichtigem Grund zu unterbrechen oder vorzeitig ohne Preisträger/innen zu beenden.
Die Bewerber/innen räumen der DGUV – im Zeitpunkt der Teilnahme am Preisausschreiben – das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Bewerbungsbeiträge (beispielsweise Texte, Fotos, Filme, Audiobeiträge) im Rahmen des German Paralympic Media Awards ein. Davon erfasst ist das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zum Vortrag, zur Auf- und Vorführung, zur Sendung und öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht, Vorträge oder Aufführungen des Werkes mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen und das Recht, Funksendungen und auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhende Wiedergaben des Werkes durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. So ist die DGUV beispielsweise berechtigt, die Bewerbungsbeiträge in elektronischen Datenbanken zu speichern und einer Vielzahl von Nutzern zum individuellen Abruf zugänglich zu machen, ohne Beschränkungen für Auflage, Stückzahl und Ausgabe in Printmedien, digitalen Medien, im Internet, im Intranet der DGUV, in sozialen Netzwerken (beispielsweise Twitter, Facebook, Instagram inkl. der Berechtigung zur Verwendung des Share Button von Facebook), bei Veranstaltungen sowie für Werbezwecke der gesetzlichen Unfallversicherung zu veröffentlichen. Die Werbezwecke beziehen sich hier rein auf die Bewerbung der Veranstaltung. Die DGUV ist im Rahmen der Nutzung in sozialen Netzwerken berechtigt – sofern erforderlich – die Nutzungsrechte für diese Zwecke weiter zu lizenzieren.
Die Bewerber/innen räumen der DGUV das Recht ein, die Bewerbungsbeiträge für Videoclips, die u. a. bei der Preisverleihung gezeigt werden, zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere die Bewerbungsbeiträge ganz oder in Ausschnitten zu nutzen, mit Musik oder anderen Elementen zu kombinieren. Weitere Bearbeitungen sind gestattet, sofern dies redaktionell oder technisch erforderlich ist. Die DGUV ist berechtigt, die so entstandenen Bearbeitungen inkl. Videoclips auf jede vertragsgegenständliche Art zu nutzen.
Die DGUV verpflichtet sich, die Bewerber/innen als Urheber und, sofern es einen Titel für die Bewerbungsbeiträge gibt, diesen Titel zu nennen. Die Bewerber/innen erhalten keine Vergütung.
Die Bewerber/innen versichern, dass Ihnen die Rechte an den Bewerbungsbeiträgen zustehen, diese nicht ganz oder teilweise auf Dritte übertragen wurden und sie die erforderlichen Rechte, insbesondere die Zustimmung von abgebildeten Personen, eingeholt haben. Die Bewerber/innen stellen die DGUV von sämtlichen Ansprüchen, die von Dritten aufgrund der Verwendung der Bewerbungsbeiträge gegen die DGUV erhoben werden, frei. Die Freistellung beinhaltet auch die Rechtsverfolgung/-verteidigung durch die DGUV und umfasst den Ersatz der durch die notwendige und angemessene Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstanden Kosten.
Das Preisausschreiben steht in keiner Verbindung zu sozialen Netzwerken, beispielsweise Facebook, Twitter etc., und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt, organisiert oder überprüft. Im Zusammenhang mit dem Preisausschreiben bestehen gegen die sozialen Netzwerke keinerlei Ansprüche.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht, ausgenommen Vorschriften, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Sollten einzelne Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Teilnahmebedingungen bestehen.
Die DGUV behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.